Lehrmittelausleihe
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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

 

Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten in Bezug auf die Lernmittel:
 

 

Wer ist für die Ausleihe der Lernmittel zuständig?

in der Außenstelle (N 013): Frau Schleinitz

in der Hauptstelle (D 201): Herr Maaser, Herr Schäfer

Aktuelle Öffnungszeiten?

Frau Schleinitz: Montag, 9:00 Uhr - 9:45 Uhr  (N 013)

Herr Schäfer: Donnerstag, 3. Stunde und Freitag, 4. Stunde (D 201)

Herr Maaser: Donnerstag, 3. Stunde und Freitag, 4. Stunde (D201)


Wie heißt es jetzt eigentlich - „Lernmittel oder „Lehrmittel"?

Beide Begriffe sind richtig und werden verwendet. Häufiger hört und liest man den Ausdruck „Lernmittel", bitte beachten Sie aber, dass unsere E-Mail-Adresse die Formulierung „Lehrmittel" enthält: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


Was bedeutet eigentlich „entgeltliche Ausleihe"?

Seit Einführung der Lehrmittelmiete im Schuljahr 2004/05 können an unserer Schule die meisten Lehrmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden.
Die Ausgestaltung des Ausleihverfahrens erfolgt in Einklang mit den Beschlüssen des Schulelternrats und der Gesamtkonferenz. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Welche Lernmittel im jeweiligen Schuljahr ausgeliehen werden können und welche Ladenpreise diese haben, ist aus den Bücherlisten ersichtlich. Dabei werden neue wie auch schon benutzte Lehrmittel ausgeliehen. Auf dem „Individuellen Leihschein" finden Eltern und Schüler das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt. So kann jede Familie vergleichen und entscheiden, ob sie von dem Angebot Gebrauch machen möchte.


Was bedeutet „Individualausleihe"?

Mit dem Beginn des Schuljahres 2008/09 werden an der HPS die Schulbücher nicht mehr wie bisher grundsätzlich im Paket ausgeben, sondern es wird die Möglichkeit einer Individualausleihe angeboten. Das bedeutet, dass Eltern bzw. ihre Kinder für jedes einzelne benötigte Buch entscheiden können, ob sie dieses leihen wollen oder nicht.
Sollten also einzelne Bücher bereits vorhanden sein oder möchten Familien einzelne Bücher selbst erwerben, so haben sie die Möglichkeit, auf das Entleihen dieser Bücher zu verzichten. Bei der bisher praktizierten „Paketlösung" war das nicht möglich.

Wie funktioniert die Ausleihe für die Klassenstufen 5 - 10?

Für die zukünftige Klassenstufe 5 erhalten Eltern Infoschreiben, Bücherliste und Leihschein auf der Informationsveranstaltung bzw. holen diese im Sekretariat der Außenstelle ab. Der Leihschein muss bis zu einem im Infoschreiben angegebenen Termin vor den Sommerferien im Sekretariat der Außenstelle abgegeben werden. Der Geldbetrag muss zu einem ebenfalls im Infoschreiben genannten Stichtag überwiesen werden.
Für die zukünftigen Klassenstufen 6-10 erhält jedes Kind jeweils im Schuljahr davor, einige Wochen vor den Sommerferien, durch den Klassenlehrer Infoschreiben, Bücherliste und Leihschein. Der Leihschein muss bis zu einem im Infoschreiben angegebenen Termin vor den Sommerferien bei der Klassenlehrerin / beim Klassenlehrer abgegeben werden. Der Geldbetrag muss zu dem im Infoschreiben genannten Stichtag überwiesen werden.


Wie funktioniert die Ausleihe in der Oberstufe?

Schülerinnen und Schüler der zukünftigen 11., 12. und 13. Jahrgangsstufe müssen sich vor Schuljahresbeginn nicht um die Beschaffung der Lehrmittel kümmern. Die Kursleiterin / der Kursleiter gibt am Anfang des neuen Schuljahres bekannt, ob sie / er in der mit einem an der HPS für die jeweilige Stufe vorhandenen Buch arbeiten wird. Dann müssen sich die einzelnen Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen möchten oder ob sie das Buch selbst beschaffen. Falls sie an der Ausleihe teilnehmen, bringen sie in der Folgstunde den entsprechenden Mietpreis für das entliehene Buch in bar mit. Die Bücher werden den Schülerinnen und Schülern dann zugeteilt.


Was machen wir, wenn wir die erhaltenen Infoschreiben und Listen nicht mehr finden?

Die jeweils aktuellen Bücherlisten finden Sie auf der Homepage. Anders verhält es sich mit den Leihscheinformularen: Da diese durch den Verwendungszweck individualisiert sind, ist es nicht sinnvoll, diese als Download auf der Homepage anzubieten. Bitte wenden Sie sich - zu den angegebenen Öffnungszeiten - im Falle eines Verlusts Ihres individuellen Leihscheines an die Lernmittelverwalter.


Gibt es Ermäßigungen?

Auf der Rückseite des Leihscheins, den Sie von uns erhalten, kreuzen Sie an, ob Sie eine Ermäßigung oder eine unentgeltliche Ausleihe der Schulbücher beantragen.

Familien mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern müssen für ihre Kinder nur 80 % der auf der Bücherliste angegebenen Jahresmiete entrichten. Bedingung hierfür ist aber das vollständige Ausfüllen des Leihscheins und ein Anheften von Kopien der entsprechenden Nachweise an den Leihschein.
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (Zweites, Achtes und Zwölftes Buch) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre Berechtigung zur unentgeltlichen Ausleihe nachweisen. Bitte heften Sie dazu an den Leihschein eine Kopie des Leistungsbescheides oder eine Kopie der Bescheinigung des Leistungsträgers (jeweils bitte nur erste bzw. erste und zweite Seite, wo der / die Namen ersichtlich sind!) an.
Falls die erforderlichen Kopien von Ihnen nicht vorgelegt werden, entscheiden Sie sich damit, die Lehrmittel kostenpflichtig zu entleihen oder diese gar auf eigene Kosten selbstständig zu beschaffen.


Wann und wie muss man bezahlen?

Nachdem Sie den Leihschein für das kommende Schuljahr erhalten haben (siehe oben), kreuzen Sie die Bücher an, die Sie für Ihr Kind im nächsten Schuljahr entleihen möchten. Danach addieren Sie bitte die Einzelpreise und notieren die Summe in das dafür vorgesehene Feld. Falls Sie nur 80 % entrichten müssen und die entsprechenden Nachweise anheften, tragen Sie auf der Vorderseite unter den vollen Betrag auch den ermäßigten Betrag ein. Überweisen Sie dann den von Ihnen errechneten Betrag auf das folgende Konto - bis zu dem im Infoschreiben angegebenen Stichtag:

 

Kontonummer: 60 039 716

Kontobezeichnung: Halepaghen-Schule

Geldinstitut: Sparkasse Harburg-Buxtehude

Bankleitzahl: 207 500 00

Verwendungszweck: (auf Infoschreiben für jeden individuell angegeben!)


Was ist, wenn ich den Leihschein nicht rechtzeitig abgegeben habe und / oder den Betrag nicht rechtzeitig überwiesen habe?

Sie können trotzdem an der Ausleihe teilnehmen, müssen aber in Kauf nehmen, dass Ihr Kind die gewünschten Bücher bzw. einen Teil davon erst später in Empfang nehmen kann. Dennoch muss der volle Leihpreis bezahlt werden.
Anders verhält es sich selbstverständlich, wenn Ihr Kind erst während des laufenden Schuljahres an die HPS kommt. Bitte melden Sie sich dann bei einem der Bücherbeauftragten; Ihr Kind erhält dann umgehend die neuen Bücher und Sie müssen diese nur anteilig bezahlen.


Wie funktioniert die Ausgabe und Rückgabe der Lehrmittel?

Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lehrmittel werden von der Schule an die Schülerinnen und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
Die Ausgabe der Bücher erfolgt direkt nach den Sommerferien durch die jeweilige Klassenlehrerin / den jeweiligen Klassenlehrer. Nach Erhalt der Lehrmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich in der Schule den Beauftragten für die Lehrmittel (Herr Maaser / Herr Schäfer - Klassenstufen 7-13; Frau Schleinitz - Klassenstufen 5 und 6) bzw. den austeilenden Klassenlehrern mitgeteilt werden.
Die Rückgabe der Bücher erfolgt wenige Tage vor den Sommerferien und wird in den Klassen ebenfalls durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer betreut.

Mehrjahresbände verbleiben jeweils für zwei Jahre (5+6, 7+8, 9+10) bei den Schülern und werden für diese Zweijahreszeiträume nur einmal bezahlt (mit den Zahlungen für den Jahrgang 5 / für den Jahrgang 7 / für Jahrgang 9). Bitte beachten Sie, dass Sie auf den Leihscheinen für die Stufen 6, 8 und 10 ankreuzen, welche Bände Ihr Kind ohne weitere Kosten aus dem vorigen Schuljahr zur weiteren Ausleihe übernimmt.

Was ist zu tun, wenn von uns ausgeliehene Bücher beschädigt wurden?


Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
Neu entstandene Beschädigungen bzw. der Verlust einzelner Bücher sind umgehend bei einem der Bücherbeauftragten (Klassenstufen 5 und 6: Frau Schleinitz; Klassenstufen 7-12: Herr Maaser, Herr Schäfer) zu melden. Es müssen dann entsprechende Zahlungen geleistet werden.
Falls die Lehrmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lehrmittel verpflichtet.


Was kann ich tun, wenn ich noch Fragen habe?